Digitales Scheidungsverfahren
Verschlüsselt nach § 43a BRAO
Fachanwältin Annet Rothstein

Einvernehmliche Scheidung. Schnell, diskret und ohne Kanzleibesuch.

Übertragen Sie uns Ihren Scheidungsantrag bequem online. Fachanwältin Annet Rothstein prüft Ihre Daten persönlich und reicht den Antrag direkt beim zuständigen Familiengericht ein. Volle Kostentransparenz nach gesetzlichen RVG-Gebühren.

Nur 1 Anwalt erforderlich
50% Anwaltskosten gespart
Kein persönlicher Termin nötig
Persönliche Fachanwaltsbetreuung
Ihre Vorteile

Warum eine Online-Scheidung bei Rothstein & Holz?

50% Kostenersparnis

Sind Sie und Ihr Partner sich einig, reicht ein einziger Anwalt für den gesamten Prozess. Sie teilen sich das Honorar und halbieren die Anwaltskosten.

Kein Kanzleibesuch nötig

Sie füllen das Formular zu Hause aus – wann immer Sie Zeit haben. Keine Parkplatzsuche, keine Wartezimmer, keine Terminstreitereien.

Absolute Diskretion

Ihre Daten unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Keine unangenehmen Gespräche über Trennungsgründe am Kanzleitisch.

Zügige Einreichung

Keine Liegezeiten: Nach Ihrer Freigabe geht der fertige Scheidungsantrag unverzüglich an das zuständige Familiengericht.

Persönliches Gespräch gewünscht? Wir stehen Ihnen jederzeit gerne telefonisch, per E-Mail oder vor Ort in unserer Berliner Kanzlei am Wittenbergplatz zur Verfügung.

Verfahrensablauf 100 % digital begleitbar

In 4 Schritten zum Scheidungsbeschluss

Schritt 01

Online erfassen

ca. 8 Minuten
  • Dauert nur ca. 8 Minuten
  • Bequem ohne Kanzleitermin
  • Verschlüsselt nach § 43a BRAO
Schritt 02

Kostenprüfung

Centgenau nach RVG
  • Prüfung durch Fachanwältin
  • Gesetzliche Mindestsätze (RVG)
  • 100 % unverbindlicher Entwurf
Schritt 03

Gerichtliche Einreichung

Direkt ans Familiengericht
  • Direkt ans Familiengericht via beA
  • Einholung der Rentenauskünfte
  • Laufende Status-Updates per E-Mail
Schritt 04

Scheidungsbeschluss

Rechtskräftiger Abschluss
  • Kurzer Gerichtstermin (10–15 Min.)
  • Persönliche anwaltliche Begleitung
  • Rechtskräftiger Scheidungsbeschluss
Schritt 1 jetzt starten

Unverbindlich online erfassen – ohne Kanzleibesuch und ohne Kostenrisiko.

§ 78 ZPO • VOLLE KOSTENTRANSPARENZ

Gesetzliche Gebühren & Anwaltszwang (§ 78 ZPO)

§ 78 ZPO • 1 ANWALT GENÜGT
50 %
ERSPARNIS BEIM ANWALTSHONORAR

Nur 1 Anwalt vor Gericht erforderlich

Bei einvernehmlicher Scheidung schreibt das Gesetz (§ 78 ZPO) nur für den Antragsteller einen Anwalt vor. Ihr Partner stimmt einfach zu – die Kosten für einen zweiten Anwalt entfallen vollständig.

Nur 1 Anwalt vor dem Familiengericht nötig
Kosten 50/50 unter den Partnern teilbar
Zinsfreie Ratenzahlung & VKH möglich
GESETZLICH GESICHERT (§ 78 ZPO)
RVG & FAMGKG GARANTIE

Gesetzliche Mindestgebühren nach RVG

Scheidungskosten setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Maßstab ist der Verfahrenswert (3 Monats-Netto beider Partner). Seriöse Kanzleien rechnen nach RVG-Mindestsatz ab – Lockrabatte sind unzulässig.

Gerichtskosten
FamGKG
Gesetzliche Mindestgebühr
Anwaltshonorar
RVG
Gesetzlicher Mindestsatz
Verfahrenswert
3 Monats-Netto
Beider Partner addiert
Häufige Fragen

Fragen & Antworten zur Online-Scheidung

Scheidungsantrag Online

Jetzt Scheidung vertraulich beantragen

Dauer
ca. 5–8 Minuten
Bequem online erfassen
Schweigepflicht
§ 43a BRAO
Strenge anwaltliche Diskretion
Kostenberechnung
Erst nach Prüfung
Verbindliche RVG-Kosten vor Beauftragung
SCHRITT 1 VON 5 0%

Schritt 1: Ihre Angaben & Familiensituation

1. Ihre persönlichen Angaben (Antragsteller/in)

Bitte tragen Sie Ihre Daten ein. Als Antragsteller/in leiten Sie das gerichtliche Scheidungsverfahren ein.

Persönliche Identität

Derzeitige Wohnanschrift

Kontaktdaten & Einkommen

Gemeinsame minderjährige Kinder

Gibt es gemeinsame minderjährige Kinder aus dieser Ehe?