Einvernehmliche Scheidung. Schnell, diskret und ohne Kanzleibesuch.
Übertragen Sie uns Ihren Scheidungsantrag bequem online. Fachanwältin Annet Rothstein prüft Ihre Daten persönlich und reicht den Antrag direkt beim zuständigen Familiengericht ein. Volle Kostentransparenz nach gesetzlichen RVG-Gebühren.
Warum eine Online-Scheidung bei Rothstein & Holz?
50% Kostenersparnis
Sind Sie und Ihr Partner sich einig, reicht ein einziger Anwalt für den gesamten Prozess. Sie teilen sich das Honorar und halbieren die Anwaltskosten.
Kein Kanzleibesuch nötig
Sie füllen das Formular zu Hause aus – wann immer Sie Zeit haben. Keine Parkplatzsuche, keine Wartezimmer, keine Terminstreitereien.
Absolute Diskretion
Ihre Daten unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Keine unangenehmen Gespräche über Trennungsgründe am Kanzleitisch.
Zügige Einreichung
Keine Liegezeiten: Nach Ihrer Freigabe geht der fertige Scheidungsantrag unverzüglich an das zuständige Familiengericht.
Persönliches Gespräch gewünscht? Wir stehen Ihnen jederzeit gerne telefonisch, per E-Mail oder vor Ort in unserer Berliner Kanzlei am Wittenbergplatz zur Verfügung.
In 4 Schritten zum Scheidungsbeschluss
Online erfassen
- Dauert nur ca. 8 Minuten
- Bequem ohne Kanzleitermin
- Verschlüsselt nach § 43a BRAO
Kostenprüfung
- Prüfung durch Fachanwältin
- Gesetzliche Mindestsätze (RVG)
- 100 % unverbindlicher Entwurf
Gerichtliche Einreichung
- Direkt ans Familiengericht via beA
- Einholung der Rentenauskünfte
- Laufende Status-Updates per E-Mail
Scheidungsbeschluss
- Kurzer Gerichtstermin (10–15 Min.)
- Persönliche anwaltliche Begleitung
- Rechtskräftiger Scheidungsbeschluss
Online erfassen
- Dauert nur ca. 8 Minuten
- Bequem ohne Kanzleitermin
- Verschlüsselt nach § 43a BRAO
Kostenprüfung
- Prüfung durch Fachanwältin
- Gesetzliche Mindestsätze (RVG)
- 100 % unverbindlicher Entwurf
Gerichtliche Einreichung
- Direkt ans Familiengericht via beA
- Einholung der Rentenauskünfte
- Laufende Status-Updates per E-Mail
Scheidungsbeschluss
- Kurzer Gerichtstermin (10–15 Min.)
- Persönliche anwaltliche Begleitung
- Rechtskräftiger Scheidungsbeschluss
Unverbindlich online erfassen – ohne Kanzleibesuch und ohne Kostenrisiko.
Gesetzliche Gebühren & Anwaltszwang (§ 78 ZPO)
Nur 1 Anwalt vor Gericht erforderlich
Bei einvernehmlicher Scheidung schreibt das Gesetz (§ 78 ZPO) nur für den Antragsteller einen Anwalt vor. Ihr Partner stimmt einfach zu – die Kosten für einen zweiten Anwalt entfallen vollständig.
Gesetzliche Mindestgebühren nach RVG
Scheidungskosten setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Maßstab ist der Verfahrenswert (3 Monats-Netto beider Partner). Seriöse Kanzleien rechnen nach RVG-Mindestsatz ab – Lockrabatte sind unzulässig.
Fragen & Antworten zur Online-Scheidung
Jetzt Scheidung vertraulich beantragen
Schritt 1: Ihre Angaben & Familiensituation
1. Ihre persönlichen Angaben (Antragsteller/in)
Bitte tragen Sie Ihre Daten ein. Als Antragsteller/in leiten Sie das gerichtliche Scheidungsverfahren ein.
Persönliche Identität
Derzeitige Wohnanschrift
Kontaktdaten & Einkommen
Gemeinsame minderjährige Kinder
Gibt es gemeinsame minderjährige Kinder aus dieser Ehe?